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GFZ berechnen

Die GFZ (Geschossflächenzahl) gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bei GFZ 0,8 und 800 m² Grundstück sind das 640 m² Geschossfläche.

Eingaben

Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Eingaben werden nicht gesendet, nicht geloggt, nicht gespeichert.

Ergebnis

GFZ

0,800

Geschossfläche nach Festsetzung

640 m²

Rest bis zur Festsetzung

0 m²

Vollgeschosse

nicht abgeleitet

Einordnung

rechnerisch gleich dem festgesetzten Wert

Schemazeichnung Geschossfläche im Schnitt Schnitt durch ein Gebäude auf einem Grundstück von 800 Quadratmetern mit 640 Quadratmetern Geschossfläche. OG — Vollgeschoss EG — Vollgeschoss Dachraum — nur mitzählen, wenn der B-Plan das festsetzt Grundstück 800 Geschossfläche 640 m² in Vollgeschossen GFZ 0,800
Schnitt mit den eingegebenen Zahlen. Der Rechner leitet keine Vollgeschosse ab.

Rechenweg

Durchgerechnetes Beispiel

Grundstück 800 m², Geschossfläche 640 m², Zielwert 0,800 — GFZ 0,800, rechnerisch gleich.

Formel

GFZ = Geschossfläche ÷ Grundstücksfläche. § 20 Abs. 2 BauNVO: die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 zulässig sind. Die Grundstücksfläche ist dieselbe Bezugsfläche wie bei der Grundflächenzahl.

Zweites Beispiel, Restfläche: dieselbe 800 m², Geschossfläche 640 m², Zielwert 1,2. Zulässige Geschossfläche 960,00 m². Restfläche 320,00 m². Vergleich: rechnerisch unter dem festgesetzten Wert. Der Rechner rät daraus keine Zahl von Vollgeschossen.

Vollgeschosse bestimmt das Landesrecht

§ 20 Abs. 1 BauNVO: als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. Die Landesbauordnungen definieren das unterschiedlich — lichte Höhe, Aufenthaltsräume, Anteil der Grundfläche. Dieser Rechner setzt die Landesdefinition nicht um und fragt keine Geschosszahl ab. Sie tragen die Geschossfläche ein, die Sie nach Außenmaßen in den Vollgeschossen ermittelt haben.

Nach Abs. 3 Satz 1 ist die Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Satz 2: im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind. Ein Dachraum zählt also nicht automatisch — nur wenn er Vollgeschoss ist oder der Plan das Mitrechnen anordnet. Die Schemazeichnung oben markiert den Dachraum deshalb als Hinweis, nicht als mitgezählte Fläche.

Was bei der Geschossfläche unberücksichtigt bleibt

§ 20 Abs. 4 BauNVO: bei der Ermittlung der Geschossfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des § 14, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen unberücksichtigt, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Eine Garage als Nebenanlage erhöht die GFZ in der Regel nicht; zur GRZ kann sie nach § 19 Abs. 4 trotzdem zählen. Deshalb stehen beide Rechner nebeneinander.

Sachverhalt Für die GFZ
Vollgeschosse nach Landesrecht, Außenmaße zählen (Abs. 3 Satz 1)
Aufenthaltsräume in anderen Geschossen nur wenn der B-Plan das festsetzt (Abs. 3 Satz 2)
Nebenanlagen im Sinne des § 14 bleiben unberücksichtigt (Abs. 4)
Balkone, Loggien, Terrassen bleiben unberücksichtigt (Abs. 4)

Kein Zulässigkeitsurteil

Die Deutung ist rechnerisch: unter, gleich oder über dem festgesetzten Wert. Daraus folgt keine Aussage, ob ein Vorhaben genehmigungsfähig ist. GFZ, GRZ, Zahl der Vollgeschosse, Bauweise und Baugrenzen wirken zusammen. Landesrechtliche Abstandsflächen gehören nicht in diesen Rechner.

Rundung, URL und Client

Angezeigt werden drei Nachkommastellen bei der GFZ (0,800) und zwei bei den Flächen (640,00 m²), kaufmännisch. Der Vergleich gegen den Zielwert nutzt dieselben gerundeten Werte wie die Anzeige, damit Rechenweg und Deutung nicht auseinanderlaufen. Die Eingaben stehen in der Adresszeile als Query-Parameter (flaeche, geschoss, ziel); der Canonical bleibt /gfz/. Es wird nichts gesendet, nicht geloggt, nicht gespeichert.

Was der Rechner nicht tut: Vollgeschosse aus der Höhe ableiten, Keller oder Dach nach Landesrecht einordnen, Balkone wieder hinzuzählen, die Sie in der Geschossfläche schon mitgeführt haben, oder ein Vorhaben für zulässig erklären. Die Geschossfläche müssen Sie nach § 20 Abs. 3 und 4 selbst ermitteln, bevor Sie sie eintragen.

Fassung und Schwesterrechner

Berechnet wird nach der geltenden Fassung: Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176). Ältere Bebauungspläne können eine andere Fassung in Bezug nehmen; 1990 ist nicht aktuell. Übersicht: historische Fassungen. Eine historische GFZ im Plan von 1975 ist eine Festsetzung dieses Plans, keine Zahl aus der heutigen Orientierungswerttabelle. Die Grundflächenzahl rechnen Sie unter Grundflächenzahl (GRZ) berechnen. Beide Kennzahlen teilen die Bezugsfläche nach § 19 Abs. 3; sie begrenzen verschiedene Dinge.

In der Nutzungsschablone stehen GRZ und GFZ oft in derselben Zeile wie die Zahl der Vollgeschosse. Die Vollgeschosszahl ist keine Eingabe dieses Formulars. Wer 800 m² Grundstück, zwei Vollgeschosse und eine GRZ von 0,4 hat, kann daraus die GFZ nicht zuverlässig rückrechnen: die Geschossfläche hängt von den Außenmaßen ab, nicht von GRZ × Geschosszahl. Deshalb gibt es zwei Rechner.

Häufige Fragen

Was bedeutet GFZ 0,8?

Bei einer GFZ von 0,8 sind rechnerisch 0,8 Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig. Auf 800 m² Grundstück sind das 640 m² Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen ermittelt.

Zählt das Dachgeschoss zur GFZ?

Nur wenn es nach Landesrecht ein Vollgeschoss ist oder der Bebauungsplan anordnet, Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen mitzurechnen. § 20 Abs. 1 BauNVO verweist für den Vollgeschossbegriff auf das Landesrecht. Dieser Rechner leitet keine Vollgeschosse ab — er verwendet die eingegebene Geschossfläche.

Was ist der Unterschied zwischen GFZ und GRZ?

Die GFZ begrenzt die Geschossfläche in den Vollgeschossen. Die GRZ begrenzt die überdeckte Grundstücksfläche. Beide stehen oft in derselben Nutzungsschablone. Den GRZ-Rechner finden Sie unter GRZ berechnen.