Fassungsstand · nicht geltendes Recht
BauNVO 1990
Häufig verwechselt mit der geltenden Fassung. Nicht aktuell. Geltung: ab 27. Januar 1990; später überholt durch Bekanntmachungen 2013 und 2017 sowie weitere Änderungsgesetze.
BauNVO 1990: nicht die geltende Fassung. Geltend ist die Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176).
1990 ist nicht die geltende Fassung
Die Bekanntmachung der Neufassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) ist die Fassung, nach der am häufigsten gesucht wird — und die Fassung, die fremde Ratgeber am häufigsten fälschlich als „aktuell“ bezeichnen. Sie ist es nicht. Geltend ist die Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176). Quelle: gesetze-im-internet.de/baunvo/, Abruf 2026-08-29.
Trotzdem bleibt 1990 für die Arbeit am Bebauungsplan wichtig. Viele Pläne der 1990er- und 2000er-Jahre nehmen genau diese Bekanntmachung in Bezug. Wer nur den heutigen Text liest, liest oft die falsche Fassung. Wer nur 1990 liest, hält sie für Bundesrecht von heute. Beides ist der Fehler.
Fundstelle und Inkrafttreten
Vierte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 127), verkündet am 26. Januar 1990, in Kraft am 27. Januar 1990; Bekanntmachung der Neufassung vom selben Tag (BGBl. I S. 132). Sekundärnachweis: dejure.org, BGBl. I 1990 S. 132, Abruf 2026-08-29. § 25c der geltenden Verordnung knüpft an den 27. Januar 1990.
Überleitung: § 25c
Ist der Entwurf eines Bauleitplans vor dem 27. Januar 1990 nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich ausgelegt worden, ist auf ihn diese Verordnung in der bis zum 26. Januar 1990 geltenden Fassung anzuwenden. Das Recht der Gemeinde, das Verfahren zur Aufstellung des Bauleitplans erneut einzuleiten, bleibt unberührt. Quelle: § 25c BauNVO, Abruf 2026-08-29.
Ein Entwurf, der vor dem 27. Januar 1990 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt war, bleibt bei der bis zum 26. Januar 1990 geltenden Fassung — typischerweise BauNVO 1977. Die Gemeinde darf das Verfahren neu einleiten; dann gilt die neue Fassung. Ein Satzungsbeschluss im Januar 1990 vor dem 27. ist deshalb der zweite Stichtagsfall neben dem 1. Oktober 1977.
Was nach 1990 kam — und warum 1990 endete
1990 ist der Beginn eines Zeitraums, nicht dessen Ende in der Alltagssprache. Rechtlich wurde die Verordnung mehrfach geändert und neu bekanntgemacht. Die geltende Verordnung selbst führt die späteren Überleitungen auf. Drei davon sind für die Frage „gilt noch 1990?“ die wichtigsten:
- § 25d BauNVO, Stichtag 20. September 2013 (Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts): Ist der Entwurf eines Bauleitplans vor dem 20. September 2013 nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich ausgelegt worden, ist auf ihn diese Verordnung in der bis zum 20. September 2013 geltenden Fassung anzuwenden. Quelle , Abruf 2026-08-29.
- § 25e BauNVO, Stichtag 23. Juni 2021 (Gesetz zur Mobilisierung von Bauland): Ist der Entwurf eines Bauleitplans vor dem 23. Juni 2021 nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs oder nach dem Planungssicherstellungsgesetz öffentlich ausgelegt worden, ist auf ihn diese Verordnung in der bis zum 23. Juni 2021 geltenden Fassung anzuwenden. Quelle , Abruf 2026-08-29.
- § 25g BauNVO, Stichtag 7. Juli 2023 (Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften): Ist der Entwurf eines Bauleitplans vor dem 7. Juli 2023 nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der vor dem 7. Juli 2023 geltenden Fassung öffentlich ausgelegt oder nach § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet veröffentlicht worden, so ist auf ihn diese Verordnung in der bis zum 7. Juli 2023 geltenden Fassung anzuwenden. Quelle , Abruf 2026-08-29.
Der Stichtag in § 25g ist der 7. Juli 2023. Das Änderungsgesetz selbst datiert vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176). Beide Daten sind richtig, sie bezeichnen verschiedene Dinge: das Gesetz und den Auslegungsstichtag der Überleitung.
Zusätzlich gilt die Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). Wer „BauNVO 1990“ in ein Suchfeld tippt und den ersten Treffer für verbindlich hält, übersieht 2013, 2017, 2021 und 2023.
Geltende Orientierungswerte — nicht die Tabelle 1990
Die folgende Tabelle ist § 17 Satz 1 der geltenden Fassung. Sie steht hier, damit der Unterschied sichtbar wird: die Überschrift lautet Orientierungswerte, nicht Obergrenzen. Quelle: gesetze-im-internet.de/baunvo/__17.html, Abruf 2026-08-29. Überschrift und Tabelle der geltenden Fassung. Das ist nicht die Tabelle der Bekanntmachung 1990. In Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten dürfen die Orientierungswerte nach Satz 2 nicht überschritten werden.
| Gebiet | GRZ | GFZ | BMZ |
|---|---|---|---|
| Kleinsiedlungsgebiete (WS) | 0,2 | 0,4 | — |
| Reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete | 0,4 | 1,2 | — |
| Besondere Wohngebiete (WB) | 0,6 | 1,6 | — |
| Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), dörfliche Wohngebiete (MDW) | 0,6 | 1,2 | — |
| Urbane Gebiete (MU) | 0,8 | 3,0 | — |
| Kerngebiete (MK) | 1,0 | 3,0 | — |
| Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI), sonstige Sondergebiete | 0,8 | 2,4 | 10,0 |
| Wochenendhausgebiete | 0,2 | 0,2 | — |
Eine geprüfte vollständige Tabelle der Bekanntmachung 1990 liegt in diesem Datensatz nicht. Deshalb wird die geltende Tabelle nicht als „Tabelle 1990“ ausgegeben. Die geprüfte historische Tabelle in diesem Launch ist die der Neufassung 1968 (BGBl. I 1968 S. 1242).
Woran Sie die Fassung 1990 im Plan erkennen
Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 oder auf die Vierte Änderungsverordnung vom selben Tag. Auslegung nach dem 27. Januar 1990, ohne dass eine spätere Änderung 2013, 2017 oder danach in Bezug genommen wird. Viele Pläne schreiben nur „BauNVO“ ohne Datum — dann helfen Satzungsbeschluss, Auslegungsbekanntmachung und die Überleitungsvorschriften, nicht das Bauchgefühl „1990 war lange aktuell“.
Für Beschlüsse von 1991 bis 2012 ist die typische erste Zuordnung diese Bekanntmachung. Ab 2013 können die Bekanntmachung 2013 und später die Bekanntmachung 2017 maßgeblich sein. Der Chooser unter /fassungen/ sagt das für späte Jahre ausdrücklich und verlinkt trotzdem hierher, weil 2013 und 2017 in diesem Launch keine eigenen URLs haben. Die geltende Fundstelle steht oben im Stand-Kasten.
Rechner und geltendes Recht
GRZ berechnen und GFZ berechnen rechnen nach der geltenden Fassung, einschließlich § 19 Abs. 4 der heutigen Verordnung. Für einen Plan, der 1990 in Bezug nimmt, liefern sie die m² zur festgesetzten Zahl. Sie ersetzen nicht den Wortlaut von 1990 und treffen kein Zulässigkeitsurteil. Welche Fassung der Plan meint: Welche BauNVO gilt?
Gilt diese Fassung für meinen Bebauungsplan?
Typischerweise als historische Bezugnahme: ja, wenn der Plan die Bekanntmachung 1990 nennt oder die Überleitung nach § 25c sie zuordnet und keine spätere Fassung eingreift. Als geltendes Bundesrecht: nein. Die geltende Fassung ist 2017/2023.
Vorgängerin ist BauNVO 1977. Noch ältere Pläne führen auf 1968 und 1962. Diese Seite bewertet keinen konkreten Bauantrag.
Quellen
- gesetze-im-internet.de/baunvo/, § 25c , Abruf 2026-08-29 — § 25c: Auslegung vor dem 27. Januar 1990 → Fassung bis zum 26. Januar 1990.
- dejure.org, BGBl. I 1990 S. 127 und S. 132 , Abruf 2026-08-29